Datenschutzerklärung
Stand: 13. August 2026
1. Verantwortlicher
Felix Naser
Leopoldstraße 236
80807 München
E-Mail: kontakt@pflegewerk.app
Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht derzeit nicht.
2. Rechtsgrundlagen
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn eine Rechtsgrundlage der DSGVO vorliegt:
- Vertrag und vorvertragliche Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): z. B. Plattformnutzung, Kontakt und Zusatzleistungen auf Anfrage
- Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): z. B. Betrieb und Sicherheit der Website sowie das Pflege-Register
- Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): z. B. nicht notwendige Analyse-Cookies, jederzeit widerrufbar
- Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO): Plattformdaten der Agenturen im Auftrag
Sofern in den folgenden Abschnitten nicht anders angegeben, gelten diese Grundlagen.
3. Website und Kontakt
Beim Besuch der Website verarbeiten wir technische Zugriffsdaten (z. B. IP-Adresse, Zeitpunkt, Browser) in Logfiles zum Betrieb und zur Sicherheit.
Kontaktanfragen bearbeiten wir zur Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie nach Abschluss, sofern keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
5. Ihre Rechte
Sie haben Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf erteilter Einwilligungen. Beschwerden: z. B. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA).
Anfragen: kontakt@pflegewerk.app.
6. Datensicherheit
Wir nutzen TLS-Verschlüsselung und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.
Plattformnutzung (SaaS)
7. Auftragsverarbeitung für Agenturen
Pflegewerk verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag der Agentur. Die Agentur bleibt Verantwortliche.
Es gilt der mit der Agentur geschlossene AVV.
8. Pflege-Register
Das Pflege-Register dokumentiert sicherheits- und qualitätsrelevante Informationen über Betreuungskräfte. Agenturen sind für ihre Meldungen verantwortlich. Pflegewerk betreibt die Plattform und bearbeitet Betroffenenanfragen unter kontakt@pflegewerk.app.
Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse. Einträge werden höchstens drei Jahre gespeichert. Betroffene können Einspruch erheben und ihre Rechte geltend machen.
Die Registrierung ist keine Einwilligung in Register-Einträge. Ob Einträge entstehen, hängt von der Nutzung ab (z. B. Meldungen, Reisedaten, Kundenfeedback).
Automatisierte Einträge aus dem Anreise-Tracker: Wenn eine Betreuungskraft nach Teilnahmebestätigung alle vorgesehenen Reiseschritte bestätigt hat, kann Pflegewerk einen positiven Zuverlässigkeitseintrag im Pflege-Register speichern. Bei No-Show oder unvollständiger Reise kann ein entsprechender Eintrag entstehen. Für diese Register-Einträge ist Pflegewerk allein Verantwortlicher (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Teilnahmebestätigung im Anreise-Tracker ist keine Einwilligung in das gesamte Pflege-Register.
8a. Anreise-Tracker
Der Anreise-Tracker hilft Agenturen, Anreisen von Betreuungskräften zu koordinieren (Statusbestätigungen per Link, WhatsApp oder SMS). Die Web-Version fragt keine GPS-Position ab. Den ungefähren Ort leiten wir allein aus der IP-Adresse der Check-ins ab.
Daten: Name, Telefonnummer und/oder E-Mail, Route und Fahrplan (aus weitergeleiteten Reisebestätigungen), Bestätigungszeitpunkte, optional Reisefeedback sowie technische Metadaten (IP-Adresse, Browser) bei Check-in-Ereignissen. Die IP-Adresse eines Check-ins ordnen wir über einen Geolokalisierungsdienst einem ungefähren Ort zu. Daraus erkennen wir unplausible Bestätigungen und schätzen den Reisefortschritt sowie die voraussichtliche Ankunft.
Die Agentur leitet Reisedaten weiter und ist für die Rechtmäßigkeit der Weiterleitung und Kontaktaufnahme verantwortlich. Pflegewerk verarbeitet als Auftragsverarbeiter (Abschnitt 7). Vor den Reise-Schritten bittet der Anreise-Tracker die Betreuungskraft um Teilnahmebestätigung. Den Zeitpunkt speichern wir.
Rechtsgrundlage: Vertrag bzw. Auftragsverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i. V. m. Art. 28 DSGVO). Soweit erforderlich gilt das berechtigte Interesse der Agentur an der Reisekoordination (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Speicherdauer: Anreisedaten, Bestätigungszeitpunkte und die technischen Metadaten speichern wir für die Dauer des Vertrags mit der Agentur. Zur Speicherdauer nach Vertragsende gilt Abschnitt 11. Automatische Pflege-Register-Einträge aus Anreisen: siehe Abschnitt 8.
9. Zusatzleistungen
Für Hintergrund- und Compliance-Prüfungen, Führungszeugnis-Prüfungen und den Vertrags-Check handelt Pflegewerk als eigenständiger Verantwortlicher. Der Vertrags-Check ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung (RDG).
9a. KI-Unterstützung
Bei einigen Funktionen wertet ein KI-Dienstleister Texte für uns aus. Übermittelt wird nur, was für die jeweilige Auswertung nötig ist.
Für die telefonische Qualifizierung führt eine KI das Gespräch. Sie sagt zu Beginn, dass sie eine KI ist. Das Gespräch wird aufgezeichnet und als Transkript gespeichert.
Die Auswertung bereitet Informationen auf. Entscheidungen trifft Pflegewerk oder die Agentur. Der Dienstleister hat seinen Sitz in den USA, die Übermittlung erfolgt nur mit geeigneten Garantien (Art. 44 ff. DSGVO). Rechtsgrundlage ist die jeweilige Leistung (Abschnitte 8, 8a, 9 und 9b).
9b. Anfragen aus Vergleichsportalen
Stellen Sie auf einem Vergleichsportal eine Betreuungsanfrage und stimmen dort einem Anruf zu, leitet das Portal die Anfrage an uns weiter. Wir rufen Sie an (Abschnitt 9a) und geben das Ergebnis an passende Agenturen weiter. Dabei handelt Pflegewerk als eigenständiger Verantwortlicher, nicht im Auftrag einer Agentur. Wir verarbeiten Ihre Kontaktdaten und Ihre Angaben zur Betreuungssituation, darunter Gesundheitsdaten. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung aus dem Portalformular (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO), die das Portal einholt und verantwortet. Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
10. Dienstleister
Wir nutzen Dienstleister für Hosting, E-Mail, Telefonie, Zahlung, Sicherheit und Analyse. Drittlandübermittlungen erfolgen nur mit geeigneten Garantien (Art. 44 ff. DSGVO). Eine Liste teilen wir auf Anfrage an kontakt@pflegewerk.app mit.
11. Speicherdauer
Plattformdaten speichern wir für die Vertragslaufzeit. Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende löschen wir sie oder geben sie zurück, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Aufzeichnungen und Transkripte automatisierter Telefonate sowie Anfragen aus Vergleichsportalen (Abschnitt 9b) speichern wir so lange, wie es für die Anfrage und eine daraus entstehende Betreuung erforderlich ist. Kommt keine Betreuung zustande, löschen wir sie, sobald der Zweck entfällt.