Betreuungskraft vor dem Einsatz prüfen: Was Vermittlungsagenturen klären sollten
19.10.2026
Dieser Text richtet sich an Inhaber und Disposition von Vermittlungsagenturen. Er fasst zusammen, was die verlinkten Stellen zur Prüfung einer Betreuungskraft vor dem Einsatz schreiben. Wo wir selbst etwas empfehlen, steht das ausdrücklich dabei.
Warum die Prüfung bei der Agentur liegt
Die häusliche Unterstützung durch sogenannte 24-Stunden-Kräfte ist keine Leistung der sozialen Pflegeversicherung. Die Pflegekassen prüfen weder die Ausbildung noch die Zuverlässigkeit dieser Betreuungspersonen. Private Vermittlungsagenturen unterliegen hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit keiner Kontrolle durch die Pflegekassen. Das schreibt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zur 24-Stunden-Betreuung. Die Pflegekasse übernimmt diese Prüfung also nicht.
Die Verbraucherzentrale zur seriösen Vermittlungsagentur beschreibt, worauf Familien bei der Agentur achten. Dazu gehören die Beschäftigungsform, die Sozialversicherung, eine A1-Bescheinigung und aussagekräftige Profile, zum Beispiel zu den Sprachkenntnissen. Ein Gütesiegel für Vermittlungsagenturen mit einer Beschwerdestelle für Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen gibt es nicht. Das schreibt die Broschüre der Verbraucherzentrale NRW zu ausländischen Haushalts- und Betreuungskräften.
Was ein guter Standard verlangt
Seit Februar 2021 gibt es die DIN SPEC 33454. Zertifizierte Anbieter verpflichten sich damit unter anderem zu fairen Arbeitsbedingungen, einer Kundenberatung durch Pflegefachkräfte, kundenfreundlichen Verträgen und einer Eignungsprüfung von Betreuungskräften. Das schreiben die Verbraucherzentrale zur seriösen Vermittlungsagentur und die Broschüre der Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherzentrale beschreibt die Zertifizierung als guten ersten Ansatz und schließt nicht aus, dass sie für manche lediglich ein Marketing-Tool ist. Für ausländische Anbieter von Dienstleistungen im Haushalts- und Betreuungsbereich gibt es aktuell keine verbindlichen Qualitätskriterien oder Gütesiegel. Das schreibt die Broschüre der Verbraucherzentrale NRW.
Was vor dem Einsatz vorliegen sollte
Die Checkliste 24-Stunden-Betreuung der Verbraucherzentrale fragt, ob die versprochenen Sprachkenntnisse im Vertrag stehen. Ein kurzes Telefonat oder eine Videokonferenz mit der Betreuungsperson zeigt, ob die Deutschkenntnisse so gut sind wie versprochen. Das beschreibt die Verbraucherzentrale zur seriösen Vermittlungsagentur.
Nach der Checkliste wird das A1-Formular im Original gezeigt, und eine Kopie kommt in die Unterlagen. Die Betreuungskräfte sind verpflichtet, den Nachweis über ihre Sozialversicherung im Heimatland nach Deutschland mitzubringen. Das schreibt dieselbe Checkliste.
Die Verbraucherzentrale nennt zwei Beschäftigungsformen. Bei der Entsendung ist die Betreuungskraft im Ausland angestellt und kommt nach Deutschland. Bei der anderen Form wird eine selbstständige Kraft vermittelt. Die Verbraucherzentrale nennt dabei das Risiko der Scheinselbstständigkeit. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention schreibt, dass die Beschäftigung selbstständiger Live-Ins der Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit standhalten muss und dass eine Entsendung nach ausländischem Recht mit deutschem Recht vereinbar sein muss.
Bisherige Einsätze und Abbrüche
Dazu machen die verlinkten Stellen keine Vorgaben. Unsere Empfehlung aus der Praxis: Verlassen Sie sich nicht allein auf ein Profil als PDF, wenn Sie wissen möchten, wie frühere Einsätze geendet haben. Fragen Sie die Entsendefirma, bitten Sie um Referenzen und halten Sie fest, was Sie erfahren haben.
Datenschutz bei der Prüfung
Wer für eine Prüfung personenbezogene Daten verarbeitet, braucht eine Rechtsgrundlage. Nach Art. 6 DSGVO ist die Verarbeitung nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der dort genannten Bedingungen erfüllt ist. Beispiele sind die Einwilligung der betroffenen Person, ein Vertrag und berechtigte Interessen. Unsere Empfehlung: Begrenzen Sie die Prüfung auf ihren Zweck und dokumentieren Sie sie. Die Einzelheiten klären Sie mit Ihrer eigenen Datenschutzberatung.
Dieser Text ist ein kurzer Überblick nach den verlinkten Stellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Kurz zum Pflege-Register
Beim Pflege-Register senden Sie das PDF-Profil der Betreuungskraft per E-Mail und erhalten eine strukturierte Antwort per E-Mail. Das Pflege-Register gleicht branchenweit dokumentierte Vorfälle ab. Sie brauchen dafür kein neues Tool und kein Login. Für Angehörige ist der Check kostenlos, für Agenturen kostet er 25 € pro Check.
Quellen
- Wie finde ich eine seriöse Vermittlungsagentur für häusliche Betreuung?, Verbraucherzentrale (Stand 18. Juli 2025)
- Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten, Verbraucherzentrale NRW (Stand Februar 2024)
- 24-Stunden-Betreuung (Live-In-Pflege), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- Checkliste 24-Stunden-Betreuung, Verbraucherzentrale (Stand Juni 2017)
- Art. 6 DSGVO, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung