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Pflegegrad beantragen: so geht es

16.10.2026

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, beantragen Sie einen Pflegegrad bei der Pflegekasse. Dieser Text fasst zusammen, was das Bundesgesundheitsministerium, gesund.bund.de und die Verbraucherzentrale dazu schreiben.

Voraussetzungen

Pflegebedürftig sind Personen mit gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Sie brauchen deshalb Hilfe durch andere. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer bestehen, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und die gesetzlich festgelegte Schwere erreichen. Das beschreibt das Bundesgesundheitsministerium zur Pflegebedürftigkeit.

Es gibt fünf Pflegegrade. Sie reichen von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen (Pflegegrad 5).

Für Leistungen gilt eine Vorversicherungszeit. In den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung muss die versicherte Person zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Das schreibt das Bundesgesundheitsministerium zum Antragsverfahren. gesund.bund.de und die Verbraucherzentrale nennen dieselbe Zeit von zwei Jahren in zehn Jahren. Bei pflegebedürftigen Kindern gilt die Bedingung nach der Verbraucherzentrale als erfüllt, wenn mindestens ein Elternteil entsprechend eingezahlt hat.

Antrag stellen

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse. Der Antrag kann auch telefonisch erfolgen.

Ein formloser Antrag reicht. Sie können ihn per Post, Telefon, Fax oder E-Mail stellen. Ein kurzer Satz, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, genügt. Das beschreiben gesund.bund.de und die Verbraucherzentrale.

Beim telefonischen Antrag haben Sie keinen Beleg über den Zeitpunkt. Beide Stellen halten es deshalb für besser, den Antrag schriftlich zu stellen oder die Abgabe quittieren zu lassen.

Familienangehörige, Nachbarinnen und Nachbarn oder Bekannte können den Antrag stellen, wenn Sie sie dazu bevollmächtigen. Den Nachweis über die Bevollmächtigung legen Sie der Pflegekasse vor. Sonst gilt der Antrag als nicht gestellt. Das schreibt gesund.bund.de.

Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen.

Leistungen der Pflegeversicherung werden ab der Antragstellung gewährt. Frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem die Voraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag später gestellt, gelten die Leistungen vom Beginn des Monats der Antragstellung an. Das schreibt gesund.bund.de. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, den Antrag früh zu stellen.

Nach dem Antrag bietet die Pflegekasse einen Termin zur Pflegeberatung an. Die Beratung ist innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung durchzuführen. Das beschreibt das Bundesgesundheitsministerium zum Antragsverfahren.

Begutachtung und Frist

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse liegt, beauftragt sie den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter. Bei privat Versicherten begutachtet Medicproof. Das schreibt das Bundesgesundheitsministerium zum Antragsverfahren.

Die Gutachterin oder der Gutachter kommt nur nach einem vereinbarten Termin in die Wohnung oder die Pflegeeinrichtung. Unangekündigte Besuche gibt es nicht. Das beschreibt das Bundesgesundheitsministerium zur Pflegebedürftigkeit. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung anwesend zu sein.

Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage. Dieselbe Frist nennt gesund.bund.de für die Bearbeitung des Antrags.

Dieser Text ist ein kurzer Überblick nach den verlinkten Stellen. Er ersetzt keine Beratung der Pflegekasse.

Pflegewerk entwickelt Software-Lösungen für die 24-Stunden-Pflege. Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse.

Quellen

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