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Mindestlohn 2027: Wie Vermittlungsagenturen die Preisanpassung gegenüber Familien erklären

28.10.2026

Dieser Text richtet sich an Inhaber und Disposition von Vermittlungsagenturen. Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Der Text fasst zusammen, was die verlinkten Stellen dazu schreiben, und gibt Hinweise, wie Sie eine Preisanpassung gegenüber Familien erklären. Wo wir selbst etwas empfehlen, steht das ausdrücklich dabei.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde und ab 1. Januar 2027 14,60 € brutto je Zeitstunde. Das steht in § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5). Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 einen Vorschlag vorgelegt, und die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt. Das schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur MiLoV5.

Der Mindestlohn gilt auch für Betreuungskräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns trifft auch ausländische Arbeitgeber, wenn sie Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das schreibt das Bundesarbeitsgericht in seiner Pressemitteilung 16/21. Auch die Verbraucherzentrale zu ausländischen Betreuungskräften schreibt, dass bei einer Entsendung auch die ausländischen Arbeitgeber wenigstens den deutschen Mindestlohn zahlen müssen.

Warum die Arbeitszeit der eigentliche Hebel ist

Der Mindestlohn gilt je Stunde. Wie viel er im Monat ausmacht, hängt deshalb an den Stunden, die als Arbeitszeit zählen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 entschieden (5 AZR 505/20), dass zur vergütungspflichtigen Arbeit auch Bereitschaftsdienst gehört. Ein solcher kann nach dem Gericht darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten. In dem Fall war eine Arbeitszeit von 30 Stunden in der Woche vereinbart. Wie viele Stunden tatsächlich Arbeit oder Bereitschaft waren, hat das Gericht nicht selbst entschieden. Es hat die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Auch gesund.bund.de zur 24-Stunden-Pflege schreibt, dass für Bereitschaftszeit wenigstens der Mindestlohn zu zahlen ist. Nach derselben Stelle gelten der Mindestlohn und das deutsche Arbeitszeitgesetz auch für ausländische Beschäftigte. Arbeitnehmer dürfen höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten, und mindestens einen Tag pro Woche haben sie frei. Zwischen zwei Einsätzen muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine Betreuungsperson kann es nach gesund.bund.de nicht geben. Die Verbraucherzentrale schreibt dasselbe: Eine 24-Stunden-Betreuung durch eine einzige Person ist legal nicht möglich.

Diese Beschreibung ist keine Rechtsberatung. Wie die Arbeitszeit in einem bestimmten Haushalt zu bewerten ist, klären Sie im Einzelfall mit einer Rechtsberatung.

Wann und wie Sie Familien informieren

Unsere Empfehlung aus der Praxis: Informieren Sie Familien früh, also mit genug Abstand zum 1. Januar 2027. Dann bleibt Zeit für Rückfragen, bevor die erste Rechnung mit dem neuen Preis kommt. Schreiben Sie die Anpassung auf, statt sie nur am Telefon zu erwähnen. Begründen Sie sie in einfachen Worten mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Nennen Sie eine feste Person, die Rückfragen beantwortet.

Welche Fristen und Regeln für eine Preisanpassung gelten, steht in Ihrem Vertrag mit der Familie. Prüfen Sie das vorab. Diese Beschreibung ist keine Rechtsberatung.

Was in das Schreiben an die Familie gehört

Unsere Empfehlung als Checkliste:

  • Der Stichtag: ab wann der neue Preis gilt.
  • Der Grund: der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto je Zeitstunde, mit Verweis auf die MiLoV5.
  • Was gleich bleibt, zum Beispiel die vereinbarten Leistungen.
  • Der neue Preis für diesen Haushalt, klar beziffert.
  • Ein fester Kontakt mit Name und Erreichbarkeit.
  • Wo sich die Familie selbst informieren kann, zum Beispiel bei gesund.bund.de oder der Verbraucherzentrale.

Häufige Rückfragen von Familien und gute Antworten

Warum wird es teurer? Weil der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2027 steigt und auch für entsandte Betreuungskräfte gilt. Das können Sie mit der MiLoV5 und der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts belegen.

Kann man das umgehen? Der Mindestlohn gilt nach dem Bundesarbeitsgericht auch, wenn ein ausländischer Arbeitgeber die Betreuungskraft nach Deutschland entsendet, und er gilt auch für Bereitschaftsdienst.

Was ändert die Pflegereform? Die Pflegereform ist bisher ein Entwurf. Was er vorsieht und was noch offen ist, steht im Beitrag Pflegereform 2027: Was Vermittlungsagenturen ihren Kunden jetzt sagen können. Nennen Sie Familien dazu noch keine Beträge.

Ruhe im Büro, wenn viele gleichzeitig fragen

Unsere Empfehlung aus der Praxis: Verschicken Sie die Schreiben nicht alle am selben Tag, sondern in Etappen. Dann kommen auch die Rückfragen verteilt. Legen Sie für die Disposition kurze Antworten auf die häufigen Fragen bereit. Planen Sie die Wechsel im Januar parallel, damit sie nicht in die Woche mit den meisten Rückfragen fallen.

Weniger Anrufe am Anreisetag schaffen Zeit für diese Gespräche. Beim Anreise-Tracker bestätigt die Betreuungskraft per Link, den sie per WhatsApp bekommt. Sie sehen den Status jederzeit im Dashboard. 6 Wochen kostenlos testen. Danach 179 € pro Monat mit 30 Anreisen inklusive. Stellen Sie einer Familie eine neue Betreuungskraft vor, hilft das Pflege-Register. Dort senden Sie das PDF-Profil der Betreuungskraft per E-Mail und erhalten eine strukturierte Antwort per E-Mail. Für Agenturen kostet der Check 25 € pro Check.

Dieser Text ist ein kurzer Überblick nach den verlinkten Stellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

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