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Pflegereform 2027: Was Vermittlungsagenturen ihren Kunden jetzt sagen können

26.10.2026

Dieser Text richtet sich an Inhaber, Disposition und Kundenbetreuung von Vermittlungsagenturen. Familien mit einer 24h-Betreuung fragen gerade, was die Pflegereform für sie ändert. Der Text fasst zusammen, was das Bundesgesundheitsministerium und der Bundestag dazu schreiben. Wo wir selbst etwas empfehlen, steht das ausdrücklich dabei.

Stand heute: Entwurf, kein Gesetz

Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen, kurz Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Das schreibt das Bundesgesundheitsministerium in seiner Pressemitteilung.

Der Bundestag berät den Entwurf am Donnerstag, 05.11.2026, ab 9 Uhr in erster Lesung. Danach soll der Entwurf an die Ausschüsse gehen, federführend an den Gesundheitsausschuss. Das schreibt der Deutsche Bundestag. Denselben Termin nennt die AOK Presse.

Weitere Beratungen im Bundestag und die Befassung des Bundesrats stehen noch aus. Was am Ende im Gesetz steht und ab wann es gilt, ist offen.

Was der Entwurf für die häusliche Pflege vorsieht

Die folgenden Punkte stehen so in der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Sie beschreiben den Entwurf, nicht geltendes Recht.

  • Bisher getrennte Leistungen werden gebündelt. So sollen das Pflegegeld und die Ansprüche auf Sachleistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen.
  • Anstelle des bisherigen Entlastungsbetrags gibt es ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget für die Unterstützung im Alltag.
  • Für pflegerische Akutsituationen und Überbrückungssituationen gibt es ein Überbrückungsbudget. Es kann für Notdienste in der ambulanten Pflege und für vollstationäre Kurzzeitpflege verwendet werden.
  • Die Begutachtung wird angepasst, damit die Pflegegrade 1 bis 3 zielgenauer vergeben werden. Für alle, die bereits einen Pflegegrad haben, gilt ein Bestandsschutz.
  • Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, erhalten eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort.
  • Ein digitales Pflege-Cockpit bündelt Anträge, Anbieter und Informationen zur Pflege an einem Ort.
  • Ab dem 01.01.2027 steigt der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent.

Wie hoch Pflegegeld und Sachleistungen künftig in den einzelnen Pflegegraden sein sollen, nennt die Pressemitteilung nicht. Nennen Sie Ihren Kunden deshalb auch keine Beträge.

Was das für die 24h-Betreuung heißt und was nicht

Die Pressemitteilung nennt die 24h-Betreuung nicht. Bei der Entsendung schließt der Haushalt einen Vertrag mit dem ausländischen Unternehmen, das die Betreuungskraft schickt, und einen mit der Vermittlungsagentur. Die monatlichen Kosten zahlt der Haushalt an das ausländische Unternehmen, dazu kommen häufig die Gebühren der Vermittlungsagentur. Das beschreibt die Verbraucherzentrale zu ausländischen Betreuungskräften. Weitere Beiträge für Familien sammelt die Verbraucherzentrale zur 24-Stunden-Betreuung.

Ein Entwurf ändert diese Verträge nicht. Sie laufen weiter wie vereinbart. Was sich bei den Leistungen der Pflegekasse ändert, die eine Familie für die Betreuung zu Hause einsetzt, hängt vom Gesetz ab, das am Ende beschlossen wird.

Die Fragen, die jetzt bei Ihnen ankommen

Unsere Empfehlung: Beantworten Sie die häufigsten Fragen ehrlich und kurz, ohne Versprechen. Drei Beispiele.

„Bekommen wir weniger Geld?“ Das lässt sich heute nicht sagen. Es hängt vom endgültigen Gesetz und vom Pflegegrad ab. Verbindliche Auskunft gibt die Pflegekasse oder die Pflegeberatung.

„Sollen wir den Pflegegrad jetzt noch beantragen?“ Dazu beraten wir nicht. Die Pflegeberatung der Pflegekasse hilft bei dieser Entscheidung. Wie der Antrag abläuft, steht im Beitrag Pflegegrad beantragen: so geht es.

„Ändert sich unser Vertrag?“ Nicht wegen des Entwurfs. Der Vertrag mit uns und mit dem Entsendeunternehmen läuft weiter wie vereinbart.

So bereitet sich Ihr Büro vor

Unsere Empfehlung aus der Praxis:

  • Legen Sie eine interne Seite mit den häufigsten Fragen und Ihren Antworten an. So sagen alle im Team dasselbe.
  • Benennen Sie eine Person, die für das Thema zuständig ist und die Seite aktuell hält.
  • Prüfen Sie die Termine nach dem 05.11.2026 erneut und passen Sie die Seite an.
  • Schreiben Sie in jede Kundennachricht zur Reform dazu, dass es um den Stand des Entwurfs geht.

Dieser Text ist ein kurzer Überblick nach den verlinkten Stellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Pflegeberatung.

Ruhige Abläufe helfen auch hier

Unsere Empfehlung: Jeder vermeidbare Anruf am Anreisetag kostet Zeit, die Ihnen für Gespräche über die Reform fehlt. Beim Anreise-Tracker bestätigt die Betreuungskraft per Link, den sie per WhatsApp bekommt. Sie sehen den Status jederzeit im Dashboard. 6 Wochen kostenlos testen. Danach 179 € pro Monat mit 30 Anreisen inklusive. Stellen Sie einer Familie eine neue Betreuungskraft vor, hilft das Pflege-Register. Dort senden Sie das PDF-Profil der Betreuungskraft per E-Mail und erhalten eine strukturierte Antwort per E-Mail. Für Agenturen kostet der Check 25 € pro Check.

Stand: 26. Oktober 2026

Quellen

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