Pflegereform: Was Linnemann im Interview sagt und was im Gesetzentwurf steht
31.10.2026
Dieser Text richtet sich an Inhaber, Disposition und Kundenbetreuung von Vermittlungsagenturen für die 24h-Betreuung. Familien lesen gerade von möglichen Kürzungen in der Pflege und rufen bei Ihnen an. Der Text trennt, was der Minister in einem Interview gesagt hat, von dem, was im Gesetzentwurf steht. Wo wir selbst etwas empfehlen, steht das ausdrücklich dabei.
Den Überblick zum Entwurf finden Sie hier: Pflegereform 2027: Was Vermittlungsagenturen ihren Kunden jetzt sagen können.
Was der Minister gesagt hat
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat dem Handelsblatt ein Interview zur Pflegeversicherung gegeben. Darüber hat die tagesschau am 29.10.2026 berichtet. Das Handelsblatt zitiert ihn mit zwei Sätzen. Der erste lautet: „Wir müssen rund zehn Prozent einsparen.“ Der zweite lautet: „Natürlich kann ich nicht garantieren, dass es an der ein oder anderen Stelle keine Leistungskürzungen geben wird.“
Das sind Aussagen in einem Interview. Sie sind kein Beschluss und stehen so nicht im Gesetzentwurf.
Weitere Vorschläge kommen noch. Nach der tagesschau hat die Pflegestrukturkommission im Auftrag der Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Vorschläge sollen bis Ende Januar vorliegen und dann in ein neues Gesetz einfließen.
Was im Entwurf steht und was nur angekündigt ist
Im Kabinett beschlossen, als Entwurf:
- Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen, kurz Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Das schreibt das Bundesgesundheitsministerium.
- Die Begutachtung wird angepasst, damit die Pflegegrade 1 bis 3 zielgenauer vergeben werden. Für alle, die bereits einen Pflegegrad haben, gilt ein Bestandsschutz. Auch das steht in der Pressemitteilung.
Nur Aussage im Interview:
- Rund zehn Prozent einsparen.
- Keine Garantie, dass es nirgends Leistungskürzungen gibt.
Noch offen:
- Was der Bundestag am Entwurf ändert.
- Wie hoch die Leistungsbeträge am Ende sind.
- Was die Pflegestrukturkommission vorschlägt.
Höhere Punkteschwellen: was das heißt
Bei der Begutachtung bekommt eine Person Punkte. Ab einer bestimmten Zahl von Gesamtpunkten gilt ein Pflegegrad. Der Entwurf hebt diese Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 an. So steht es in der Übersicht zum Pflegeneuordnungsgesetz von portal-sozialpolitik.de, Stand Kabinettbeschluss vom 30.09.2026:
- Pflegegrad 1 ab 15 statt bisher ab 12,5 Punkten
- Pflegegrad 2 ab 30 statt bisher ab 27 Punkten
- Pflegegrad 3 ab 50 statt bisher ab 47,5 Punkten
- Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 bleiben unverändert
Für pflegebedürftige Kinder bis 18 Monate nennt die Übersicht eigene Werte. Nach dem Entwurf sollen die neuen Schwellen ab dem 1. Januar 2027 gelten. Das ist die Fassung des Entwurfs, nicht geltendes Recht.
Zum Bestandsschutz schreibt die Begründung des Gesetzentwurfs, dass die Anpassungen beim Begutachtungsinstrument nicht allein zum Verlust eines bestehenden Pflegegrades führen können. Ein bestehender Pflegegrad geht also nach dem Entwurf nicht verloren, nur weil sich die Schwellen ändern. Wird jemand wieder selbstständiger, kann sich der Pflegegrad nach der Begründung trotzdem ändern, so wie schon heute.
Was Sie Familien sagen können und was nicht
Unsere Empfehlung: Bleiben Sie ruhig und bei dem, was feststeht. Ein Satz, der trägt:
„Es ist ein Entwurf. Ihr bestehender Pflegegrad bleibt nach dem Entwurf geschützt. Verbindlich informiert Sie Ihre Pflegekasse.“
Was Sie besser nicht sagen:
- Keine Beträge versprechen. Die Leistungsbeträge stehen noch nicht fest.
- Keine Kürzungen vorhersagen. Die Sätze des Ministers sind eine Aussage im Interview.
- Keinen Rat geben, ob die Familie jetzt einen Pflegegrad beantragen soll. Dabei hilft die Pflegeberatung der Pflegekasse.
Der Entwurf enthält keine Regeln zu den Verträgen der Familie mit Ihrer Agentur oder mit dem Entsendeunternehmen.
Termine im Blick
Der Bundestag berät den Entwurf am Donnerstag, 05.11.2026, ab 9 Uhr in erster Lesung. Danach soll er an die Ausschüsse gehen, federführend an den Gesundheitsausschuss. Das schreibt der Deutsche Bundestag.
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie nach der ersten Lesung Ihre interne Seite mit den häufigsten Fragen und passen Sie sie an. So sagen alle im Team dasselbe.
Dieser Text fasst die verlinkten Stellen zusammen. Er ist keine Rechts- oder Pflegeberatung.
Stand: 31. Oktober 2026
Quellen
- Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, Bundesministerium für Gesundheit (30. September 2026)
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung, Bundesministerium für Gesundheit
- Bundestag berät über Neuordnung der Pflegeversicherung, Deutscher Bundestag (19. Oktober 2026)
- Linnemann schließt Kürzungen bei der Pflege nicht aus, tagesschau (29. Oktober 2026)
- Carsten Linnemann: „Mein Ziel sind stabile Beiträge“, Handelsblatt (30. Oktober 2026)
- Übersicht zum Pflegeneuordnungsgesetz, portal-sozialpolitik.de (Oktober 2026)